Krankenhausreform - einfach  erklärt

 

Am 15. Mai 2024 passierte der Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform das Bundeskabinett. Die Reform ist in aller Munde, doch was passiert im Detail und – vor allem – welche Auswirkungen hat sie auf die Patienten? Prof. Dr. Kolb erläutert Ihnen die Krankenhausreform.

 

*Aus Gründen des Leseflusses verwenden wir durchgehend männliche Formen, meinen jedoch alle Geschlechter.

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 Foto: © Hochschule RheinMain

Prof. Dr. Thomas Kolb ist Professor für Gesundheitsmanagement und Rechnungswesen an der Hochschule RheinMain. Weitere Informationen

 

Nach einer intensiven Diskussion im Vorfeld und teilweise hochemotional geführten Diskussionen der Beteiligten, erreichte der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Krankenhausreform nun das Bundeskabinett. In den folgenden Wochen soll das Vorhaben den Bundestag erreichen und zum 1.1.2025 in Kraft treten.

Es sind sich alle Beteiligten einig: Es muss sich etwas ändern! Deutschland hat eines des weltweit teuersten Gesundheitssysteme, doch gehört es nicht zu den effizientesten. Allein in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden derzeit über 300 Mrd. Euro pro Jahr ausgegeben. Das sind ca. 580.000 Euro in jeder Minute des Jahres. Trotzdem müssen Patienten auf Facharzttermine warten, können Operationen nicht stattfinden und droht in manchen Regionen Deutschlands Unterversorgung.

 

 

Im Kern dreht sich der Entwurf um den Umbau der Klinik-Landschaft, die unter 6 Aspekten modifiziert werden soll.

1. Bildung von Leistungsgruppen

Eine Botschaft, die schon seit langem im Krankenhausbereich diskutiert wird und insbesondere die Planungsbehörden der Bundesländer vor große Herausforderungen stellt: „Nicht mehr alle Krankenhäuser sollen alle Leistungen anbieten können.“

Die Krankenhäuser sollen sich je nach Ausstattung und Erfahrung der Mitarbeiter spezialisieren. Hierzu werden sie in verschiedene Stufen eingeteilt, sogenannte Versorgungslevel. Anhand definierter Qualitätskriterien soll die Zuordnung zu diesen Leistungsgruppen erfolgen. Nur wenn diese erfüllt werden, kann ein Krankenhaus überhaupt einer entsprechenden Leistungsgruppe zugewiesen werden.

Für die Patienten bedeutet dies eine bessere Qualität der Leistungserbringung. Eine Konzentration der Behandlungskapazitäten und eine hiermit verbundene Bündelung der Leistungsfähigkeit ist gut für die Patienten, denn wer etwas häufiger tut, der tut es sicher auch mit mehr Übung und Sicherheit. Fragt man die Patienten, so stimmen sie der Einschätzung zu, dass niemand in einem Krankenhaus behandelt werden möchte, das hochqualifizierte Leistungen lediglich 1- bis 2-mal im Jahr erbringt.

Die Kehrseite der Medaille: Genau dieser Prozess kann u.U. weitere Wege für die Patienten bis zum nächsten Krankenhaus bedeuten. Die Sorgen der Patienten, in bestimmten Regionen der Bundesrepublik nicht mehr stationär versorgt zu werden, weil genau das Krankenhaus in der Nachbarschaft schließt, sind also grundsätzlich nachvollziehbar. Aber die Reform versucht dieser Gefahr entgegenzuwirken, in dem sie u.a. die Möglichkeiten zur ambulanten Behandlung stärkt und ergänzende ambulante Versorgungsformen ermöglicht. Der häufig in der Presse besprochene Fall einer Schließung des Krankenhauses bedeutet dann nicht, dass die Bürger überhaupt keine Versorgung mehr vor Ort erhalten, sondern dass die bisherige vollstationäre Versorgung vielmehr durch sachgerechte ambulante Angebote ersetzt und ergänzt wird. Dies soll insbesondere in Notfällen durch das Angebot einer soliden Grundversorgung sichergestellt werden. Darüber hinaus herrscht gerade im Krankenhausbereich seit vielen Jahren ein hoher Personalmangel, der u.a. in der bisher breit gefächerten Leistungsstruktur der Krankenhäuser begründet ist. Konzentrieren sich die einzelnen Krankenhäuser auf bestimmte Behandlungen, kann vorhandenes Personal zielgerichteter eingesetzt werden.

 

2. Festlegung der Erreichbarkeit

Ergänzend zur Einteilung der Krankenhäuser in sog. Versorgungslevel soll die Erreichbarkeit der stationären Versorgung in Form von zeitlichen Vorgaben festgelegt werden. Hierzu werden den Leistungsgruppen der Allgemeinen Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie Fahrzeiten für die Erreichbarkeit mit dem PKW in Höhe von maximal 30 Minuten zugeordnet. Für die anderen Leistungsgruppen (also Fachgebiete) soll diese Zeit maximal 40 Minuten betragen. Auch auf die Anzahl der Einwohner einer Region soll Rücksicht genommen werden, um die flächendeckende Erreichbarkeit nicht zu gefährden.

Für die Patienten kann dies je nach Wohnort dann sogar eine Verbesserung der Erreichbarkeit durch definierte zeitliche Vorgaben bedeuten.

 

3. Umgestaltung der Vergütungsstruktur im Krankenhaus

Ein weiterer Punkt der Reform ist die Umgestaltung der Krankenhausvergütung. Im bisherigen System der Fallpauschalen (engl. DRG) besteht für das einzelne Krankenhaus ein Anreiz zur Leistungserbringung und -ausweitung, da zur Refinanzierung der Personal- und Sachkosten eine bestimmte Anzahl an Leistungen erbracht werden muss. In der Reform ist daher eine Veränderung des bisherigen Vergütungssystems vorgesehen. Es soll um den Aspekt der Vorhaltefinanzierung ergänzt werden. Lediglich 40% der Krankenhausvergütung soll hiernach im Sinne des bisherigen Systems erstattet und weitere 60% als sog. Vorhaltepauschalen (ohne Leistungsbezug) gezahlt werden. Vorhalteleistungen haben wir beispielsweise auch bei der Feuerwehr. Sie wird finanziert, auch wenn kein Brandeinsatz erfolgt.

Für die Krankenhäuser heißt das: Die Vorhaltung der Strukturen wird zu einem großen Teil unabhängig von der Leistungserbringung finanziert und der vorgenannte Anreiz die Fallmengen auszuweiten gesenkt.

Für die Patienten bedeutet dies Sicherheit in der Versorgung, da Leistungen nicht mehr primär anhand von Deckungsbeiträgen geplant werden müssen.

 

4. Abbau von Bürokratie

Eine große Belastung des gesamten Gesundheitswesens entsteht durch überbordende Bürokratie. Nicht selten verbringen Ärzte einen großen Teil ihrer Arbeitszeit mit dem Schreiben von Arztbriefen, dem Ausfüllen von Bescheinigungen und der Rechtfertigung ihrer Tätigkeit gegenüber dem Medizinischen Dienst. Insbesondere dieser letzte Punkt soll durch die Einführung strukturierter Stichprobenprüfungen verbessert werden. Eine Reduktion des Aufwands soll dazu führen, dass sich die Ärzte stärker um Patienteninteressen kümmern können.

 

5. Finanzierung der Reform

Die geplante Umgestaltung des Krankenhaussektors ist nicht allein inhaltlich, sondern auch finanziell anspruchsvoll. Wie bei jedem Transformationsprozess bedarf es hier zusätzlicher finanzieller Mittel. Im aktuellen Entwurf ist eine hälftige Teilung der Kosten in Höhe von 50 Mrd. Euro durch den Bund und die Bundesländer vorgesehen. Während die Bundesländer ihren Anteil in Höhe von 25 Mrd. Euro aufbringen müssen, beabsichtigt der Bund Mittel aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen zu entnehmen. Dies bedeutet: Diese Mittel stehen den Krankenkassen dann nicht mehr für die Patientenversorgung zur Verfügung.

Für die Patienten bedeutet das: Zur Deckung der entstehenden Finanzierungslücke ist damit zu rechnen, dass die Krankenkassen ihre Einnahmenverluste in Form von Beitragserhöhungen kompensieren werden.

 

6. Auswirkungen auf den ambulanten Sektor

Auch wenn die Reform mit dem Begriff Krankenhausreform überschrieben ist, berührt sie den ambulanten Sektor der Vertragsärzte; hierbei insbesondere die Hausärzte. Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in struktur- und/oder bevölkerungsschwachen Regionen bestimmten (stationären) Einrichtungen die medizinische Grundversorgung zu ermöglichen, also an der ambulanten Versorgung mitzuwirken. Eine solche sektorenübergreifende und integrierte Gesundheitsversorgung sieht das Sozialgesetzbuch eigentlich schon seit dem Jahr 2000 vor. Bisheriger Streitpunkt zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor war stets das zu verteilende Budget. Im aktuellen Entwurf wurde dieser Diskussionspunkt jedoch modifiziert. Falls Krankenhäuser in die ambulante vertragsärztliche Versorgung eingebunden werden, wird dies aus dem Budget der Krankenhäuser finanziert.

Fraglich ist, wie diese Mittel aufgebracht werden. Sollten Gelder der Gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden, könnte dies für die Patienten ebenfalls einen Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge nach sich ziehen.

Adressen & Informationen

Fragen und Antworten  zur Krankenhausreform

- Bundesministerium für Gesundheit