Abb.: grafische Darstellung Smartphone

App-Abbildungen: © Adobe Stock

Digitale Patientenakte

Gesammelte Krankengeschichten

Die Suche nach Arztbriefen, Notfallangaben, Impfpässen, Bonusheften hat ein Ende – und damit Doppel und Falschbehandlungen auf Grund von fehlenden Informationen. Die Krankenkassen bieten Mitglieder*innen an, Gesundheitsdokumente kostenlos digital zu verwalten: mit der elektronischen Patientenakte ePA. Warum es sich lohnt, kleine Hürden beim Anlegen und Führen zu überwinden – und Stellen, die dabei helfen und informieren.

Der Frühling erwacht und mit ihm das Bedürfnis, Fenster zu polieren, Fugen mit der Zahnbürste zu schrubben – und in Schubladen Sinn zu stiften: Wie kommt der Arztbrief in die Broschüre eines Reisebüros? Wieso steckt das Blutbild im Impfpass und dieser im Magazin mit Rezepten für Weihnachtsplätzchen? Und wo ist der Medikationsplan, der ganz obenauf liegen sollte? 
Für Gesundheitsdokumente gibt es seit Januar 2021 ein digitales Ordnungssystem: die ePA, die elektronische Patientenakte. Sie ist ein kostenloses Angebot der Krankenkassen an ihre Mitglieder*innen.
Über eine App, die man auf der Seite der Krankenkasse herunterladen kann, lassen sich Dokumente übersichtlich sortiert aufbewahren und per Smartphone oder Tablet abrufen. Versionen für Desktopgeräte werden noch in diesem Jahr erhältlich sein. Und wer keinen Internetzugang hat, kann die ePA auf Nachfrage direkt bei der Krankenkasse anlegen lassen.
Auf die ePA können nicht nur Patient*innen, sondern auch Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken, Apotheken zugreifen. Die Version 2.0 bindet weitere Gruppen ein, darunter Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeut*innen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Arbeitsmediziner*innen und Reha-Kliniken. Vorbei die Situationen, in denen Befunde und andere Informationen Behandler*innen nicht oder nicht rechtzeitig vorliegen und Therapien doppelt durchgeführt werden.

Die ePa schafft nicht nur Ordnung in heimischen Schubladen, sondern spart Kosten und Zeit, entlastet das Gesundheitssystem – und kann Leben retten: Den Anstoß zur Entwicklung der Technologie, die Gesundheitsdaten digital und zentral verwaltet, waren schwere Wechselwirkungen eines blutfettsenkenden Medikaments im Jahr 2003. Damals erkrankten Tausende in ganz Deutschland, viele schwer, und es gab Todesfälle. Die ePA hilft sicherzustellen, dass in den Praxen alle relevanten Informationen über Patient*innen vorliegen, und Therapien entsprechend angepasst werden können.

Die ePa zu nutzen, ist freiwillig. Und wer und in welchem Umfang auf die e-PA zugreifen darf, entscheiden Patient*innen. Die umfangreichen Rechte sind in den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten festgeschrieben. Unter anderem können Patient*innen einzelne oder alle Daten jederzeit löschen oder löschen lassen, Einwilligungen jederzeit widerrufen, und auf Wunsch ist es möglich, beim Wechsel der Versicherung einzelne oder alle Daten zu übertragen.
Ähnlich wie beim Online-Banking, sichert eine PIN den Zugang zur ePA. Praxen und andere Gesundheitsanbieter, die die ePA nutzen dürfen, brauchen einen weiteren Schlüssel.
Die IT-Infrastruktur sichert die Gematik GmbH. Mitbegründer und Gesellschafter sind unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). 
Die Gematik GmbH betreibt ein geschlossenes Netz für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Sie gewährleistet: „…, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.“
Nutzerfreundlich und weitgehend selbsterklärend sind auch die Apps der Krankenkassen. Zum Service zählen online-Schulungen, Hotlines und andere Hilfen für den Gebrauch der ePA an. Wer mit digitalen Geräten wenig vertraut ist, kann Ärzt*innen, Kliniken und anderen Behandlerinnen ermächtigen, Dokumente direkt in die e-Pa einzulesen. Auch eine Vertrauensperson aus dem privaten Kreis kann das Scannen und Einlesen übernehmen.

Menschen ohne Internetzugang haben die Möglichkeit, die ePA bei der Krankenkasse anlegen und verwalten zu lassen. Die Daten sind verschlüsselt; die Kasse hat keinen Zugang zu den Inhalten und erfährt nicht mehr über die Krankengeschichte eines Mitglieds als bisher.
Wie groß ist der Zeitaufwand, eine e-PA anzulegen? Der Selbstversuch hat ergeben: Es dauert kaum länger, als die Rätsel zu lösen, die eine lose Blattsammlung in einer Schublade aufgibt.
 

Weitere Informationen zur ePA